Eine Patientenverfügung ist für den Fall der Fälle wichtig, wenn man doch einmal plötzlich erkrankt oder einen Unfall hat und sich nicht selbst bezüglich der gewünschten Behandlung und deren Grenzen mitteilen kann. Ab einem bestimmten Alter sollte man sich Gedanken über diese Dinge machen, denn auch wenn man als jüngerer Mensch nicht gern über diese Probleme nachdenkt, für die Familienangehörigen und für die Ärzte ist es mit der Verfügung leichter, im Sinne des Erkrankten zu handeln.
Rechtssichere Formulierungen und Aussagen
Wer sich über rechtssichere Formulierungen und Aussagen informiert, ist auf der sicheren Seite. damit man nicht mit einer ungültigen Patientenverfügung die Handlungen der Ärzte noch erschwert, ist eine sorgfältige Auswahl der Unterlagen wichtig. Es gibt im Internet viele Webseiten, die rechtssichere Verfügungen versprechen. Oft wurden diese unter der Mitwirkung von Ärzten und Juristen entworfen und bieten die ideale Voraussetzung für eine klare und unmissverständliche Regelung. Mit diesem Formular und einer entsprechenden Anleitung zum Ausfüllen kann man eigentlich nichts verkehrt machen. Wer sich trotzdem nicht sicher ist, holt sich einen Angehörigen oder einen Fachmann zu Hilfe für das Ausfüllen der Papiere. Dazu kann man in Beratungsstellen wie der Diakonie, der Caritas oder der AOK kompetente Ansprechpartner finden.
Was regelt die Patientenverfügung?
Es gibt drei Themen, die unbedingt durch die Patientenverfügung geregelt werden sollen. Das sind die medizinische Selbstbestimmung, die örtliche Unterbringung in Institutionen mit der Festlegung der Betreuung und des Beistandes beim Sterbeprozess und die wichtigen Entbindungen von der Schweigepflicht bestimmter Personen. Wer sich ein vorgefertigtes Formular für diese Regelungen holt, kann die Inhalte nach seinem Willen und Wunsch ausfüllen. Diese Verfügung gehört in eine Mappe mit Vorsorgedokumenten, die den nächsten Angehörigen bekannt sein sollte. Man kann die Patientenverfügung einfach alleine ausfüllen und sie in diese Mappe geben. Sie ist auf jeden Fall für die Ärzte und Pfleger bindend und wird beachtet, wenn man sie im Bedarfsfall findet. Wo diese Mappe aufbewahrt wird, ist deshalb ebenso wichtig, wie die Verfügung auszufüllen.
Aufbewahrung der Patientenverfügung
Wer niemandem seine Patientenverfügung überlassen kann für den Notfall, kann die Unterlagen bei der Bundeszentrale für Patientenschutz hinterlegen. Die Betreffenden bekommen ein Kärtchen, das sie in ihrem Geldbeutel bei den Ausweisen und bei der Krankenversichertenkarte aufbewahren können. Damit ist im Notfall geregelt, dass die Verfügung auch angewandt wird. Man ist nicht auf einen Verwandten oder auf Nachbarn angewiesen, die eventuell nicht da sind, wenn etwas passiert. Für viele Alleinstehende kann das die Möglichkeit der idealen Vorsorge sein, damit ihr Wille und Wunsch beachtet wird in der Betreuung und Behandlung. Wenn die Karte von der Bundeszentrale für Patientenschutz gefunden wird, dann halten sich alle Beteiligten an die Ausführungen in den Verfügungen. Man sichert sich damit ab, dass man gegen seinen Willen Behandlungen ertragen muss oder dass man gegen seine religiösen Vorstellungen den Sterbeprozess erlebt.
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