Größere Mengen von Öldämpfen sind über einen längeren Zeitraum gesundheitsschädlich. In Kfz-Werkstätten und in der metallverarbeitenden Industrie riecht es nach Öl. Werden hohe Temperaturen erreicht, dann entsteht Ölnebel, Ölrauch sowie Öldämpfe.
Die Risiken von Ölnebel und Ölrauch
Gefährlich sind die Kühlschmierstoffe, welche Konservierungsstoffe, Emulgatoren und Entschäumer enthalten. An den entstehenden Öltröpfchen lagert der Metallabrieb sowie feiner Staub ab. Es entstehen flüssige und feste Teilchen. Diese umherfliegenden Teilchen werden Aerosole genannt. Die Teilchen sind sehr fein und werden in Nanometer gemessen. Dringen diese winzig kleinen Teilchen durch die Einatmung in die Lunge ein, dann wird dies gefährlich. Durch die Größe der Teilchen, bahnen sie sich ihren Weg tief in die Lunge hinein.
Abhilfe schafft die DGUV-Regel 109-003
Die Berufsgenossenschaft ist dafür zuständig, von den Mitarbeitern Schaden abzuwenden. Im Rahmen der DGUV-Regel ist eine Verringerung dieser Gefahr eindeutig geregelt. Die DGUV-Regel 109-1003 beschließt Schutzmaßnahmen bei den Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen. Zum einen gehören hierzu die Basismaßnahmen zur allgemeinen Emissionsverringerung sowie die Überwachung der Luftqualität im Raum an sich. Zusätzlich soll eine Minimierung der Kühlschmierstoff-Emissionen erzielt werden. Die DGUV-Regel 109-003 schreibt Grenzwerte fest, welche zwingend eingehalten werden müssen.
Die Verringerung sowie Vermeidung von entstehenden Emissionen
Luftverschmutzungen lassen sich durch grundlegende Maßnahmen verringern und sogar vermeiden. Ein wichtiges Instrumentarium bietet der Ölnebelabscheider. Zudem ist es wichtig, dass eine regelmäßige Pflege und Überwachung der Kühlmittel stattfindet.
Der Unternehmer ist dazu verpflichtet, dass die Temperatur so niedrig wie möglich gehalten wird. Es sollte möglichst ein Richtwert von 40 Grad Celsius nicht überschritten werden. Zur Reinigung sollten große Sammelbehälter bereitgehalten werden. Sind die Werkstücke an der Oberfläche mit Kühlschmierstoff benetzt, so ist es unmittelbar notwendig, dass die Druckluft abgeblasen wird. Es ist zudem wichtig, dass überflüssige Emissionsquellen beseitigt werden.
Geschlossene Maschinen sowie Anlagen tragen deutlich zur Vermeidung und Verringerung von Emissionen bei. Kommt es zu einem Verschütten von Kühlschmierstoffen, so sind diese unmittelbar zu entfernen. Falls Schäden an Behältern oder Rohrleitungen auftreten, sollten diese umgehend repariert bzw. abgedichtet werden.
Die technischen Schutzmaßnahmen
Zur Verbesserung der Luftqualität sollten technische Schutzmaßnahmen wie der Ölnebelabscheider eingesetzt werden. Zudem sollten für eine ausreichende Belüftung der Werkhallen gesorgt werden. Die Gestaltung der Lüftungsanlagen wird in der VDI 3802 geregelt. Somit wird die ausreichende und umfangreiche Belüftung der Halle nicht dem Zufall überlassen.
Die Absauganlagen transportieren am Entstehungsort die Luftverunreinigungen direkt ins Freie. Der Ölnebelabscheider entfernt zudem die Partikel und den Ölnebel aus der Luft. Zusätzlich werden Umluftsysteme benötigt, damit die Öldämpfe als gereinigte Abluft in die Werkhalle zurückgeführt werden können.
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